Wissen worauf es­ im Schadenfall ankommt!

Experten­rat


Schuldfrage unsicher

Schuld oder nicht schuld? Es gibt Fälle, bei denen erst ermittelt werden muss, wer für den Schaden aufkommt. Für die Klärung der Schuldfrage und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben wir in unserem Netzwerk Fachanwälte für Verkehrsrecht, die sich bestens im Schadens­ersatzrecht aus Verkehrsunfällen auskennen.
 

Gutachter­kosten bei Teilschuld

Um Ansprüche eines KFZ-Schadenfalls gegen Dritte stellen zu können, muss die Schadenhöhe durch einen Kfz-Sachverständigen / Gutachter ermittelt werden. Alle Schadenspositionen - auch die Einschaltung des Kfz-Gutachters - werden von der eintrittspflichtigen Versicherung nach Quote bezahlt.  Wir bieten Ihnen in diesem Fall eine entgegen­kommende vergünstigte Honorar­vereinbarung an.  Sprechen Sie uns gern dazu an!
 

Fremdes Fahrzeug beschädigt

Haben Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt, muss der Schaden der eigenen Versicherung gemeldet werden. Ihre Versicherung kann nur so den Schaden regulieren. Autoversicherer im Überblick»
 

Wurde das eigene Fahrzeug selbst­verschuldet beschädigt und Sie sind Vollkasko­versichert, ist ihre Vollkasko­versicherung der erste Ansprechpartner. Melden Sie dort den Schaden. Sollten Sie mit der Regulierung Ihrer Versicherung nicht zufrieden sein (Reparaturkosten zu gering bewertet, Fahrzeug als Totalschaden deklariert), überprüfen wir gern das Versicherungs­gutachten. Sollte es fehlerhaft sein, können Sie uns als Gutachter einschalten. Autoversicherer im Überblick»

Wurde Ihr Fahrzeug durch Wildwechsel beschädigt und ist Teilkasko­versichert, ist ihre Teilkaskoversicherung der erste Ansprechpartner. Melden Sie dort ihren Schaden. Sollten Sie mit der Regulierung Ihrer Versicherung nicht zufrieden sein (Reparaturkosten zu gering bewertet, Fahrzeug als Totalschaden deklariert), überprüfen wir gern das Versicherungs­gutachten. Sollte es fehlerhaft sein, können Sie uns als Gutachter einschalten. Autoversicherer im Überblick»

Hat Ihr Fahrzeug einen Glasschaden (Frontscheibe, Seitenscheibe, Heckscheibe, Scheinwerfer etc.) und ihr Fahrzeug ist Teilkaskoversichert, ist ihre Teilkaskoversicherung der erste Ansprechpartner. Melden Sie dort ihren Schaden.

 

Kfz-Sachverständiger
Andreas Rheinländer

Johann-Christoph-Lovis-Allee 4
37308 Heilbad Heiligenstadt

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