Expertenrat
Schuldfrage unsicher
Schuld oder nicht schuld? Es gibt Fälle, bei denen erst ermittelt werden muss, wer für den Schaden aufkommt. Für die Klärung der Schuldfrage und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben wir in unserem Netzwerk Fachanwälte für Verkehrsrecht, die sich bestens im Schadensersatzrecht aus Verkehrsunfällen auskennen.
Gutachterkosten bei Teilschuld
Um Ansprüche eines KFZ-Schadenfalls gegen Dritte stellen zu können, muss die Schadenhöhe durch einen Kfz-Sachverständigen / Gutachter ermittelt werden. Alle Schadenspositionen - auch die Einschaltung des Kfz-Gutachters - werden von der eintrittspflichtigen Versicherung nach Quote bezahlt. Wir bieten Ihnen in diesem Fall eine entgegenkommende vergünstigte Honorarvereinbarung an. Sprechen Sie uns gern dazu an!
Fremdes Fahrzeug beschädigt
Haben Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt, muss der Schaden der eigenen Versicherung gemeldet werden. Ihre Versicherung kann nur so den Schaden regulieren. Autoversicherer im Überblick»
Eigenes Fahrzeug beschädigt
Wurde das eigene Fahrzeug selbstverschuldet beschädigt und Sie sind Vollkaskoversichert, ist ihre Vollkaskoversicherung der erste Ansprechpartner. Melden Sie dort den Schaden. Sollten Sie mit der Regulierung Ihrer Versicherung nicht zufrieden sein (Reparaturkosten zu gering bewertet, Fahrzeug als Totalschaden deklariert), überprüfen wir gern das Versicherungsgutachten. Sollte es fehlerhaft sein, können Sie uns als Gutachter einschalten. Autoversicherer im Überblick»
Wildschaden
Wurde Ihr Fahrzeug durch Wildwechsel beschädigt und ist Teilkaskoversichert, ist ihre Teilkaskoversicherung der erste Ansprechpartner. Melden Sie dort ihren Schaden. Sollten Sie mit der Regulierung Ihrer Versicherung nicht zufrieden sein (Reparaturkosten zu gering bewertet, Fahrzeug als Totalschaden deklariert), überprüfen wir gern das Versicherungsgutachten. Sollte es fehlerhaft sein, können Sie uns als Gutachter einschalten. Autoversicherer im Überblick»
Glasschaden
Hat Ihr Fahrzeug einen Glasschaden (Frontscheibe, Seitenscheibe, Heckscheibe, Scheinwerfer etc.) und ihr Fahrzeug ist Teilkaskoversichert, ist ihre Teilkaskoversicherung der erste Ansprechpartner. Melden Sie dort ihren Schaden.