Begriffserklärung
Erläuterung von allgemeinen Begriffen in Schadengutachten
Sollten schadenbedingt verschlissene oder alte Bauteile, wie beispielsweise Bremsen, Reifen oder die Kupplung erneuert werden, dann muss der Sachverständige für diese Positionen Abzüge machen. Dadurch soll eine unfallbedingte Werterhöhung Ihres Fahrzeugs vermieden werden, da die gegnerische Versicherung hierfür nicht aufkommt. Der in Abzug gebrachte Betrag muss durch den Geschädigten gezahlt werden.
Bei Schäden mit Reparaturkosten von mehr als 750€ – 800€ wird ein umfangreiches Gutachten erstellt. Hier wird zusätzlich unter anderem eine Wertminderung ermittelt und der Betrag für den Nutzungsausfall pro Tag festgelegt.
Bei einer Fahrzeugbewertung ermittelt man – abhängig von Alter, Kilometerstand und Zustand – den entsprechenden Fahrzeugwert. Für Unternehmen, welche ein Fahrzeug aus ihrem Fuhrpark verkaufen wollen, ist eine Fahrzeugbewertung besonders wichtig. Dieses Dokument dient nämlich als Nachweis für das Finanzamt.
Da Ihnen Ihr Fahrzeug durch die Reparatur eines Unfallschadens oder bei Totalschäden für die Dauer der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für einen gewissen Zeitraum nicht zur Verfügung steht, können Sie bei der gegnerischen Versicherung den sogenannten Nutzungsausfall geltend machen. Der Sachverständige bemisst durch Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine entsprechende Gruppe den Betrag, welcher Ihnen pro Tag durch Ausfall des Fahrzeugs zusteht. Sollten Sie einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer in Anspruch nehmen, so entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfall.
Um die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs beispielsweise für die Wartezeit bis zum vereinbarten Reparaturtermin wiederherzustellen, kann im Vorfeld eine Notreparatur durchgeführt werden.
Beispiele:
- Achsvermessung vor der Reparatur, um Schäden an der Achse auszuschließen
- Ersatz eines Reifens, welcher durch den Unfall beschädigt wurde
Bei einem Oldtimergutachten werden verschiedene Fahrzeugkomponenten begutachtet. Je nach Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand wird für verschiedene Bereiche wie Lack, Blech Motorraum etc. eine Zustandsnote vergeben um somit den entsprechenden Wert zu ermitteln.
Im Haftpflichtfall dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigen.
Beispiel: Bei einem Wiederbeschaffungswert von 10.000 € dürfen die Reparaturkosten also maximal 13.000 € brutto betragen. In diesem Fall muss das Fahrzeug nach erfolgter Reparatur mindestens ein halbes Jahr weiter genutzt werden.
Ihr Fahrzeug gilt nach der Reparatur des fremdverschuldeten Schadens als Unfallfahrzeug und ist somit auf dem Gebrauchtwagenmarkt zukünftig weniger wert. Die Ihnen bei einem Haftpflichtschaden zustehende Wertminderung gleicht diesen Wertverlust aus. Dieser Betrag wird durch den Sachverständigen ermittelt und durch die gegnerische Versicherung an Sie überwiesen.
Umweltbonus vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhält man nicht nur für neue E-Autos, sondern ebenfalls für junge gebrauchte elektrifizierte Fahrzeuge. Darunter fallen neben den reinen Elektroautos auch Plug-in-Hybride.
Folgende Voraussetzungen müssen u.a. erfüllt sein:
- Das gebrauchte Fahrzeug darf noch nicht gefördert worden sein!
- Maximale Dauer der Erstzulassung: 12 Monate
- Maximale Laufleistung: 15.000 Kilometer
Weitere Informationen finden Sie unter
www.dat.de/bafa-foerderung-von-gebrauchten-e-autos/
Abrechnung auf Gutachtenbasis | Wenn Sie die Absicht haben Ihr Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, besteht die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Dabei wird Ihnen der Nettobetrag der Reparaturkosten ausgezahlt. Ab einem Verhältnis von 70% zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten handelt es sich bei fiktiver Abrechnung um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall muss der Restwert ermittelt werden. Die Versicherung zahlt dann entweder den Nettobetrag der Reparatur oder die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, je nachdem was günstiger ist.
Ein Kurzgutachten wird bei kleinen Schäden (Reparaturkosten von ca. 750€ – 800€) erstellt, da ein umfangreiches Gutachten in solchen Fällen verhältnismäßig zu teuer wäre.
Auf einem Parkplatz gelten besondere Verkehrsregeln, da dort eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht und die Vorfahrtsregeln der StVO nicht uneingeschränkt gelten. Sollte es zu einem Fall kommen, bei dem die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann und Sie ggf. auf eine Teilschuld erhalten, möchten wir trotzdem weiterhelfen. In diesem Fall verzichten auf einen Teil unseres Honorars, sodass von unserer Seite keine weiteren Kosten für Sie entstehen.
Phantomgutachten werden dann erstellt, wenn der benötigte Fahrzeugtyp im Kalkulationsprogramm nicht hinterlegt ist. Hierbei werden die Reparaturkosten anhand eines vergleichbaren Fahrzeugs ermittelt.
Ein durch einen Sachverständigen erstelltes Gutachten gilt als Schadenprognose. Sollten die Reparaturkosten den im Gutachten angegebenen Wert übersteigen, liegt das Risiko bei der gegnerischen Versicherung, das heißt die Kosten werden von der Versicherung getragen. Somit hat das Sachverständigengutachten einen Vorteil gegenüber dem durch die Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag, denn dann liegt das Risiko bei der Werkstatt.
Als Reparaturkosten bezeichnet man den durch den Sachverständigen kalkulierten Wert für die Reparatur des Fahrzeugs, ohne Abzüge wegen Vorschäden oder Wertverbesserungen.
Die Schadenhöhe gibt die endgültigen Kosten für die Reparatur an, nachdem alle Abzüge berücksichtigt wurden.
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag der nötig wäre, um ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen und entspricht immer dem Händlerverkaufspreis. Dieser Wert spielt eine Rolle wenn Ihr Fahrzeug sehr stark beschädigt wurde. Sollten die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug den Wiederbeschaffungswert übersteigen, so handelt es sich um einen Totalschaden. Die gegnerische Versicherung zahlt dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Da es in Deutschland immer mehr E-Bikes auf den Straßen gibt, passieren auch immer mehr Unfälle, in denen Radfahrer verwickelt werden. Sollten sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sein, so haben sie eine freie Gutachterwahl und können sich gerne unverbindlich bei uns melden.
Gebrauchtwagencheck | Damit Sie nicht die Katze im Sack kaufen, bieten wir Ihnen eine Fahrzeugkaufbegleitung für Gebrauchtwagen an. Hierbei besichtigen wir zusammen mit Ihnen das Fahrzeug und weisen Sie auf eventuelle Mängel hin.
Mit Hilfe eines Kostenvoranschlags hat man die Möglichkeit, sich ein Bild über die Höhe der anfallenden Reparaturkosten zu machen. Diese werden in der Regel von Werkstätten erstellt. Da ein Sachverständigengutachten jedoch weitaus detaillierter ist, kann es möglicherweise höher ausfallen als ein Kostenvoranschlag. Außerdem ist ein Gutachten bezüglich Prognoserisiko und Standfestigkeit gegenüber der Versicherung eher zu empfehlen. Ob ein Kurzgutachten oder Gutachten erstellt wird, hängt natürlich von der entsprechenden Schadenhöhe ab.
Bei einem Totalschaden ist des nötig, den Wert Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand zu ermitteln. Der Sachverständige ermittelt diesen Wert, indem er das Fahrzeug in eine Restwertbörse inseriert oder regionale Angebote durch Aufkäufer einholt. Wenn Sie sich von Ihrem Fahrzeug trennen wollen, können Sie entweder den höchstbietenden Aufkäufer beauftragen oder es privat verkaufen.
Haben Sie sich die Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen lassen und Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert oder reparieren lassen, ist es sinnvoll, eine Reparaturbestätigung erstellen zu lassen. Diese Dokument wird an die gegnerische Versicherung versandt, damit der Schaden in der Historie der Versicherungen als repariert hinterlegt wird. Somit wird die Reparatur bei einem erneuten Unfall im selben Schadenbereich vollständig und ohne Abzüge bezahlt. Außerdem kann man in diesem Zuge auch Ansprüche für Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur geltend machen.
Als Geschädigter haben Sie die Pflicht so zu handeln, dass der Schaden nicht größer wird, als er wirklich sein müsste. So sollte zum Beispiel der Schaden an Ihrem Fahrzeug möglichst zeitnah behoben werden, um zusätzliche Ausfallzeiten oder Folgeschäden zu vermeiden und dadurch die Kosten nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf die Forderungen/Vorschläge der gegnerischen Versicherung bezüglich Wahl der Werkstatt und des Sachverständigen eingehen müssen.
Als Vorschäden bezeichnet man bereits reparierte Schäden an Ihrem Fahrzeug, welche durch einen früheren Unfall verursacht wurden.
Als Altschäden bezeichnet man unreparierte Schäden.