Leistungen & Service
Unabhängig und umfangreich
Gutachtenarten
Wenn ein Fahrzeug kurz nach dem Kauf oder einer Reparatur Mängel aufweist ist es wichtig, ein sogenanntes Beweissicherungsgutachten zu erstellen, um eventuelle Rechtsansprüche geltend zu machen. Ein Beweissicherungsgutachten stellt offiziell klar, ob das Fahrzeug bewusst manipuliert, unter falschen Angaben verkauft oder unsachgemäß repariert wurde. Im Rahmen von Gutachten zur Beweissicherung werden beispielsweise alte Unfallschäden ermittelt, um zu belegen, dass ein Verkäufer ein als unfallfrei deklariertes Fahrzeug unter falschen Angaben verkauft hat. Es liefert dem Verkäufer damit die Voraussetzung, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Beweissicherungsgutachten werden von qualifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt.
Ein Kurzgutachten wird bei kleinen Schäden (Reparaturkosten von ca. 750€ – 800€) erstellt, da ein umfangreiches Gutachten in solchen Fällen verhältnismäßig zu teuer wäre.
Phantomgutachten werden dann erstellt, wenn der benötigte Fahrzeugtyp im Kalkulationsprogramm nicht hinterlegt ist. Hierbei werden die Reparaturkosten anhand eines vergleichbaren Fahrzeugs ermittelt.
Schadenarten
Bei Schäden mit Reparaturkosten von mehr als 750€ – 800€ wird ein umfangreiches Gutachten erstellt. Hier wird zusätzlich unter anderem eine Wertminderung ermittelt und der Betrag für den Nutzungsausfall pro Tag festgelegt.
Umweltbonus vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhält man nicht nur für neue E-Autos, sondern ebenfalls für junge gebrauchte elektrifizierte Fahrzeuge. Darunter fallen neben den reinen Elektroautos auch Plug-in-Hybride.
Folgende Voraussetzungen müssen u.a. erfüllt sein:
- Das gebrauchte Fahrzeug darf noch nicht gefördert worden sein!
- Maximale Dauer der Erstzulassung: 12 Monate
- Maximale Laufleistung: 15.000 Kilometer
Weitere Informationen finden Sie unter
www.dat.de/bafa-foerderung-von-gebrauchten-e-autos/
Da es in Deutschland immer mehr E-Bikes auf den Straßen gibt, passieren auch immer mehr Unfälle, in denen Radfahrer verwickelt werden. Sollten sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sein, so haben sie eine freie Gutachterwahl und können sich gerne unverbindlich bei uns melden.
Bei einem Oldtimergutachten werden verschiedene Fahrzeugkomponenten begutachtet. Je nach Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand wird für verschiedene Bereiche wie Lack, Blech Motorraum etc. eine Zustandsnote vergeben um somit den entsprechenden Wert zu ermitteln.
Da Ihnen Ihr Fahrzeug durch die Reparatur eines Unfallschadens oder bei Totalschäden für die Dauer der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für einen gewissen Zeitraum nicht zur Verfügung steht, können Sie bei der gegnerischen Versicherung den sogenannten Nutzungsausfall geltend machen. Der Sachverständige bemisst durch Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine entsprechende Gruppe den Betrag, welcher Ihnen pro Tag durch Ausfall des Fahrzeugs zusteht. Sollten Sie einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer in Anspruch nehmen, so entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfall.
Als Reparaturkosten bezeichnet man den durch den Sachverständigen kalkulierten Wert für die Reparatur des Fahrzeugs, ohne Abzüge wegen Vorschäden oder Wertverbesserungen.
Die Schadenhöhe gibt die endgültigen Kosten für die Reparatur an, nachdem alle Abzüge berücksichtigt wurden.
Gutachterservice
Gebrauchtwagencheck | Damit Sie nicht die Katze im Sack kaufen, bieten wir Ihnen eine Fahrzeugkaufbegleitung für Gebrauchtwagen an. Hierbei besichtigen wir zusammen mit Ihnen das Fahrzeug und weisen Sie auf eventuelle Mängel hin.
Bei einer Fahrzeugbewertung ermittelt man – abhängig von Alter, Kilometerstand und Zustand – den entsprechenden Fahrzeugwert. Für Unternehmen, welche ein Fahrzeug aus ihrem Fuhrpark verkaufen wollen, ist eine Fahrzeugbewertung besonders wichtig. Dieses Dokument dient nämlich als Nachweis für das Finanzamt.
Mit Hilfe eines Kostenvoranschlags hat man die Möglichkeit, sich ein Bild über die Höhe der anfallenden Reparaturkosten zu machen. Diese werden in der Regel von Werkstätten erstellt. Da ein Sachverständigengutachten jedoch weitaus detaillierter ist, kann es möglicherweise höher ausfallen als ein Kostenvoranschlag. Außerdem ist ein Gutachten bezüglich Prognoserisiko und Standfestigkeit gegenüber der Versicherung eher zu empfehlen. Ob ein Kurzgutachten oder Gutachten erstellt wird, hängt natürlich von der entsprechenden Schadenhöhe ab.
Bei einem Totalschaden ist es notwendig, den Wert Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand zu ermitteln. Der Sachverständige ermittelt diesen Wert, indem er das Fahrzeug in eine Restwertbörse inseriert oder regionale Angebote durch Aufkäufer einholt. Wenn Sie sich von Ihrem Fahrzeug trennen wollen, können Sie entweder den höchstbietenden Aufkäufer beauftragen oder es privat verkaufen.
Haben Sie sich die Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen lassen und Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert oder reparieren lassen, ist es sinnvoll, eine Reparaturbestätigung erstellen zu lassen. Dieses Dokument wird an die gegnerische Versicherung versandt, damit der Schaden in der Historie der Versicherungen als repariert hinterlegt wird. Somit wird die Reparatur bei einem erneuten Unfall im selben Schadenbereich vollständig und ohne Abzüge bezahlt. Außerdem kann man in diesem Zuge auch Ansprüche für Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur geltend machen.
Hierbei ermitteln wir den technischen Zustand Ihres Fahrzeuges sowie anstehende Reparaturen oder Reparaturstau. Sinnvoll ist dies, wenn sie einen Gebrauchtwagenkauf planen.
Eine Stellungnahme durch uns als Schadengutachter kann stattfinden, wenn Sie als Laie das Gutachten der gegnerischen Partei als nicht glaubwürdig einschätzen, eine erhaltene Rechnung als zu hoch empfinden oder Ihnen der Schadenausgleich einer gegnerischen Versicherung zu niedrig erscheint. Insgesamt schützt sie unsere Stellungnahme vor Verlust oder finanziellem Schaden.